Als hauptamtlicher Bürgermeister, der in Nordrhein-Westfalen erst seit 1999 in direkter Wahl durch die Bürgerschaft gewählt wird, ist man sowohl Leiter der Gemeindeverwaltung als auch Vorsitzender des Gemeinderates und somit in Doppelfunktion tätig.
Daneben gibt es ehrenamtliche stellvertretende Bürgermeister, die den Bürgermeister in seinen Repräsentationsaufgaben unterstützen. Diese werden vom Rat aus der Mitte, also aus dem Kreis der Ratsmitglieder gewählt.